§ 66 Abs 4 AVG (Berufung, Sachentscheidung; Gegenstand des Verfahrens, Sache; Projektsänderung in zweiter Instanz; Änderung des Verwendungszwecks einzelner Teile des Gebäudes; Geschäftseinheit und Lager in Büro- und Kanzleieinheit geändert, geplante Wohnungen als für ständigen Wohnbedarf präzisiert)
VwGH 27.06.1996, 96/06/0136