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VwGH 21. 5. 1996, 96/05/0047 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1997/1465ZfV 1997, 545

§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung, unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis; minderer Grad des Versehens; Sorgfaltspflicht und Kontrollsystem bei Verwendung von EDV für die Fristvormerkungen; keine Kontrolle irrtümlicher Streichung einer Frist, unkontrolliertes Neuausdrucken der Fristen)

VwGH 21.05.1996, 96/05/0047

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