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VwGH 20. 9. 1995, 95/20/0405 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1997/1424ZfV 1997, 538

§ 28 Abs 1 VwGG (Bezeichnung des bekämpften Bescheides; Vorlage eines anderen Bescheides)

VwGH 20.09.1995, 95/20/0405

Ist aus der Beschw der angef B zu erkennen, wurde aber mit der Beschw ein anderer B vorgelegt, gilt für den VwGH der in der Beschw zitierte B als angefochten (VwGH 18.11.1983, 83/04/0270, 0390). (Hier Zurückweisung mangels Ausschöpfung des ordentl Instanzenzuges.)

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