§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Flüchtlingseigenschaft; Verfolgungsgefahr; Machtwechsel und Bürgerkrieg in Afghanistan; Zwangsrekrutierung)
VwGH 20.09.1995, 95/20/0332
Die bel Beh hat mit Recht festgestellt, dass die ursprüngl vorhandene polit Gesinnung, näml die antikommunistische Einstellung aufgrund des mittlerweile eingetretenen Regimewechsels in Afghanistan nunmehr keinen Grund des § 1 AsylG 1991 bildet.