§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Verfolgung aus religiösen Gründen; Transport alkoholischer Getränke; Diskriminierung religiöser Minderheiten)
VwGH 20.09.1995, 95/20/0042, 0046
Aus Belästigungen wegen des Transportes alkoholischer Getränke kann eine Verfolgung aus religiösen Gründen nicht abgeleitet werden, stand doch der Alkoholkonsum in keinem unmittelbaren Verhältnis zur (eigenen) Religionsausübung. Eine diesbezügl behördl oder strafgerichtl Verfolgung und Verurteilung ist nicht unter einen der Asylgründe des § 1 Z 1 AsylG 1991 zu subsumieren, selbst wenn die verhängte Strafe nach Ansicht des Erstbf gegen die Menschenrechte verstößt (VwGH 21.04.1994, 94/19/0064). Dasselbe gilt für die Abhaltung von Festen sowie den von beiden Bf geltend gemachten allg Diskriminierungen, denen sie als Angehörige der christl Minderheit in Iran ausgesetzt waren.