§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Versagung, kein gesicherter Lebensunterhalt; Anwendung des § 10 Abs 3 Z 2 FrG auch, wenn Entscheidung nicht ausdrücklich auf Sichtvermerksversagungsgrund gestützt wird)
§ 10 Abs 3 Z 2 FrG (Sichtvermerksversagung, Sichtvermerkserteilung trotz Versagungstatbestand, Verpflichtungserklärung)