§ 18 Abs 2 Z 8 FrG (Aufenthaltsverbot, Betretung bei „Schwarzarbeit“)
§ 19 FrG (Schutz des Privat- und Familienlebens; bloß beabsichtigte Eheschließung sowie Unterhaltsverpflichtungserklärungen Dritter ohne Relevanz)
§ 26 FrG (Aufhebung des Aufenthaltsverbotes, Prüfung, ob sich Umstände betreffend öffentliche und private Interessen seit Aufenthaltsverbotserlassung zugunsten des Fremden geändert haben)