§ 28 BPersVG
Personalvertretung 22.11.1993, A 56-PVAK/93
Der DStA darf die Zust zur Geltendmachung der dienstrechtlichen Verantwortung eines PersV nicht deshalb verweigern, weil seiner Meinung nach die Verdachtsmomente nicht hinreichend sind.
§ 28 BPersVG
Personalvertretung 22.11.1993, A 56-PVAK/93
Der DStA darf die Zust zur Geltendmachung der dienstrechtlichen Verantwortung eines PersV nicht deshalb verweigern, weil seiner Meinung nach die Verdachtsmomente nicht hinreichend sind.