§ 2 Abs 1 Z 7 Oö ROG 1994 (Raumordnungsziele; Vermeidung landschaftlicher Eingriffe, insbesondere Schaffung von Baulandsplittern; auch Erweiterung erfasst)
§ 34 Abs 2 Oö ROG 1994 (Flächenwidmungsplan, Genehmigung, Versagungsgründe; Widerspruch zu Raumodnungszielen; Erweiterung eines Baulandsplitters)