§ 30 Abs 4 Tir BauO (Baubewilligung, Verfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; vom zu bebauenden Grundstück ausgehende Gefahren für Nachbargrundstück; Veränderungen der Bedrohung des Nachbargrundstücks durch Hochwasser oder Vermurung aufgrund der Bebauung des Grundstücks nicht erfasst)