§ 2 Abs 1 Sbg BauPolG (Abbruchbewilligung; Zuständigkeit des Bürgermeisters, zweite Instanz Bauberufungskommission; Sonderbestimmungen für Stadt Salzburg, Feststellungen des Gemeinderats bzw des delegierten Stadtsenats)
§ 2 Abs 1 Sbg BauPolG (Abbruchbewilligung; Zuständigkeit des Bürgermeisters, zweite Instanz Bauberufungskommission; Sonderbestimmungen für Stadt Salzburg, Feststellungen des Gemeinderats bzw des delegierten Stadtsenats)