§ 44 Abs 3 Oö BauO 1976 (Bauplan, Inhalt; alles, was für die Beurteilung des Vorhabens erforderlich; Verlangen auf Beibringung der zur Erreichung dieses Zweckes erforderlichen Ergänzungen; Schaubilder, Detailpläne, statische Vorbemessungen oder Berechnungen)
§ 45 Abs 4 Oö BauO 1976 (Bauantrag, erforderlichenfalls Ergänzungsauftrag im Sinn des § 44 Abs 3 )