§ 4 Abs 2 Wr BauO (Flächenwidmungsplan, Widmungen; Sonderflächen; ua Straßenzüge und Verkehrswege mit übergeordneter Bedeutung; Widmung als Verkehrsband)
§ 5 Abs 2 und 3 Wr BauO (Bebauungspläne, Inhalt; verpflichtend die Widmung, Fluchtlinien, Höhenlage von Verkehrsflächen, fakultativ Bauklassen und Bauweisen und Strukturen)