§ 5 Stmk BauO 1968 (Gebäudehöhe; Maß von der Verschneidung mit dem tiefsten Geländepunkt bis zur Dachtraufe; Festsetzung eines anderen Bezugspunktes zulässig; Bezugnahme auf ein Straßenniveau ungenügend, wenn nicht feststeht, ob Straße ein Gefälle aufweist)
§ 61 Abs 2 lit d Stmk BauO 1968 (Baubewilligung, Verfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; Höhe des Gebäudes)