§ 138 Abs 1 WRG (wasserpolizeilicher Auftrag; Bestimmtheit des Spruches; Möglichkeit, Leistungsauftrag zu entsprechen)
VwGH 24.10.1996, 93/07/0145
Aus der Formulierung des ggstdl wasserpol Auftrages kann nicht mit ausreichender Sicherheit entnommen werden, welche Fahrzeuge, Geräte und Maschinen der Bf konkret einer zeitgemäßen Fortsetzung des landwirtschaftl Betriebes dienen. Die Verweisung auf den in der Begr des angef B wiedergegebenen Befund des landwirtschaftl SV der bel Beh ist nicht ausreichend. Dort werden ledigl allg Art und Anzahl der Maschinen, die für die Fortführung eines landwirtschaftl Betriebes der ggstdl Betriebsgröße erforderl sind, aufgezählt. Ein konkreter Bezug zu den den Bf gehörenden Maschinen erfolgt nicht. Im vorliegenden Fall hat es die bel Beh verabsäumt, in ihrem Spruch die Fahrzeuge, Geräte und Maschinen, die einer zeitgemäßen Fortsetzung des landwirtschaftl Betriebes dienen und jene, bei denen dies nicht gegeben ist, anzuführen. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.