§ 66 Abs 4 AVG (Berufungsentscheidung, „Sache“, Abänderungsbefugnis, Neue Sachverhaltselemente, Parteiengehör; Aufenthaltsbewilligung, Versagung)
VwGH 15.12.1995, 95/21/0278
Während die bel Beh als Grund für ihre abweisl E ausschließl den Sichtvermerksversagungsgrund des § 10 Abs 1 Z 2 FrG heranzog, stützte sich der in erster Inst zuständig gewesene LH von W bei seiner den (am 4. 8. 1993 wiederholten) A auf Bew nach dem AufG abweisenden E auf die auch im angef B getroffene Feststellung, dass die Gültigkeitsdauer des dem Bef zuletzt erteilten Sichtvermerkes am 30. 10. 1992 abgelaufen sei und er sich seither ohne entspr Bew im Bundesgebiet aufhalte, sowie auf § 6 Abs 2 AufG, wonach der A auf Erteilung einer Bew vor der Einreise vom Ausland aus zu stellen sei. Der vom Bf vom Inland aus gestellte A auf Verlängerung seiner Aufenthaltsberechtigung sei danach unzulässig.