§ 9 Abs 1 ZustG (Zustellungsbevollmächtigter; Zustellung an den Vertretenen, Heilung mit tatsächlichem Zukommen)
VwGH 12.12.1995, 94/09/0257
§ 9 Abs 1 ZustG lässt keinen Zweifel darüber aufkommen, dass in Fällen, in denen statt an den Zustellungsbevollmächtigten an den von diesem Vertretenen zugestellt wird, eine Heilung dieses Zustellmangels dann eintritt, wenn das Schriftstück dem Zustellungsbevollmächtigten tatsächl zukommt (vgl zB VwGH 20.04.1993, 92/03/026).