§ 15 Abs 3 AWG (Verlässlichkeit, keine, ua mindestens dreimalige Bestrafung wegen Übertretungen umweltschützender Bundes- oder Landesgesetze)
VwGH 20.07.1995, 95/07/0075
§ 15 Abs 3 AWG enthält keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Tatbestand der dreimaligen Bestrafung wegen bestimmter Übertretungen nur dann erfüllt ist, wenn diese Bestrafungen in drei voneinander getrennten Strafverfügungen oder StrafErk ausgesprochen wurden.