§ 8 Abs 2 ZustG (Zustellung durch Hinterlegung ohne vorhergehenden Zustellversuch; Voraussetzungen; Ermittlung der Abgabestelle, Heilung)
VwGH 17.05.1995, 93/01/1504
Voraussetzung für eine zulässige Zustellung gem § 8 Abs 2 ZustG ist ua, dass die Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Aus dem vorl VerwAkt ergibt sich kein Hinweis darauf, aufgrund welcher Umstände die bel Beh auf das Vorliegen dieser Voraussetzungen schließen konnte. Eine Meldeanfrage findet sich nicht im Akt. Der Umstand, dass der Bf bei der Beh 1. Instanz erschien, um sich nach seinem B zu erkundigen, und ihm dabei mitgeteilt wurde, der B sei mittels RSb-Zustellung am Postamt 10 Tage vorher hinterlegt worden, kann die anhand des VerwAktes festzustellende Mangelhaftigkeit der Zustellung gem § 8 Abs 2 ZustG nicht sanieren.