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VwGH 12. 12. 1995, 94/09/0147 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 1997/366ZfV 1997, 130

§ 14 Abs 1 VStG (zwangsweise Eintreibung von Geldstrafen; soweit notwendiger Unterhalt und Schadensgutmachung nicht gefährdet)

§ 19 VStG (Strafbemessung; § 14 Abs 1 VStG erst bei Vollstreckung zu berücksichtigen)

VwGH 12.12.1995, 94/09/0147

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