§ 19 VStG (Strafbemessung; bes sorgfältige Begründung bei primärer Freiheitsstrafe)
VwGH 30.01.1995, 94/10/0035
Was die einschlägigen Vorstrafen betrifft, ist im angef B ledigl von einer Vielzahl solcher Vorstrafen die Rede, ohne dass aus der Begr oder aus dem Akt nähere Einzelheiten dazu entnommen werden könnten, ob und inwiefern diese Vorstrafen zur Begr einer Primärfreiheitsstrafe (von 10 Tagen für verbotene Waldweide) herangezogen werden können, insb ob es sich um solche handelt, die nach § 55 VStG bei der Strafbemessung noch Berücksichtigung finden dürfen. Die Verhängung einer Primärfreiheitsstrafe bedarf einer eingehenden und sorgfältigen Begr (VwGH 15.11.1993, 93/10/0086, 0089, 0090).