§ 51 Abs 1 FrG (Beschwerde an UVS wegen behaupteter Rechtswidrigkeit des Schubhaftbescheides, der Festnahme oder der Anhaltung; meritum der Entscheidung, kein Abspruch über Zulässigkeit einer Abschiebung)
§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG (Inhalt der Beschwerde; Beschwerdepunkt)