§ 65 Abs 1 VwGG (Beschwerden in Amts- und Organhaftungssachen, Antrag des Gerichts auf Überprüfung des Bescheides an den VwGH)
§ 11 AHG (ebenso; Bindung des VwGH an die Anfechtungserklärung des Gerichts, nicht aber an die geltend gemachten Beschwerdegründe)