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VwGH 28. 7. 1995, 95/02/0082 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1997/345ZfV 1997, 127

Art 132 B-VG (Säumnisbeschwerde, Legitimation, keine; Anspruch auf Erlassung eines Bescheides, keiner; Aufsichtsbeschwerde)

VwGH 28.07.1995, 95/02/0082

Der VwGH hat zwar in einem Erk eines verst Sen vom 15.12.1977, VwSlg 9458/A, ausgesprochen, dass ein ASt, der als Partei im VerwVerf berechtigt war, die E-Pflicht der bel Beh geltend zu machen, gemäß Art 132 B-VG zur Erhebung einer SäumnisBeschw auch dann berechtigt ist, wenn die E nach der Rechtslage nur in einer Zurückw bestehen kann. Dies setzt jedoch iF einer AufsichtsBeschw voraus, dass die Partei - etwa trotz der ausdrückl Vorschrift des § 68 Abs 7 AVG - einen rechtl Anspruch auf die Erlassung eines B (und nicht nur auf sachl Erledigung) behauptet. In diesem Fall müsste die Beh den A wegen Unzul zurückw (vgl VwGH 23.09.1988, 88/17/0146 sowie Mannlicher/Quell, Das VerwVerf8, I, 377). Dass jedoch der Bf im VerwVerf einen solchen rechtl Anspruch auf Erlassung eines B geltend gemacht hätte, ist den VerwAkten nicht zu entnehmen und behauptet auch der Bf nicht. Zurückw der Säumnisbeschw.

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