§ 34 Abs 1 VwGG (Zurückweisung, Mangel der Beschwerdeberechtigung, keine Rechtsverletzung; Beschwerde wegen Verletzung eines Rechtes, das Beschwerdeführerin bereits zukommt, Gastgewerbe, Bewilligung)
§ 148 Abs 1 GewO idF Nov 1992 (Gastgewerbe, nicht bewilligungspflichtiges gebundenes Gewerbe)