§ 12 Sbg LStrG (Herstellung und Erhaltung einer Straße; Enteignung oder dauernde oder zeitweilige Einräumung dinglicher Rechte; Dienstbarkeit der Errichtung und Erhaltung von Ankern für eine Tiefgarage)
§ 13 Sbg LStrG (ebenso; vermögensrechtliche Nachteile, Schadloshaltung des Enteigneten)