§ 13 Oö StrG 1991 (öffentliche Straßen, Grundsätze für die Herstellung)
§ 14 Abs 1 Oö StrG 1991 (ebenso; Schutz der Nachbarn; Herabsetzung der Beeinträchtigungen aus zu erwartendem Verkehr, soweit im Verhältnis zum Erfolg wirtschaftlich vertretbar)
§ 14 Abs 3 Oö StrG 1991 (ebenso; subjektives Recht der Nachbarn hinsichtlich Abs 1; Situierung eines Transformatorgebäudes, Frage der Sichtbehinderung)