§ 5 StVO (Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand; Nachtrunk; Obliegenheit zu Hinweis auf Nachtrunk bei erster sich bietender Gelegenheit sowie zu konkreter Behauptung der solcherart konsumierten Menge an Alkohol)
VwGH 26.01.1996, 95/02/0289