§ 7 Abs 1 StVO (Rechtsfahrgebot; Regelung eines Sicherheitsabstandes vom rechten Fahrbahnrand, kein Verbot, Fahrbahn nach rechts hin zu verlassen)
VwGH 10.10.1995, 95/02/0276
Der Bf kam in einer Linkskurve rechts von der Fahrbahn ab, fuhr gegen Waschbetonblumenkästen und eine Laterne, die sich (nach den BeschwBehauptungen in einer Entfernung von 10 m von der Fahrbahn) auf einem Parkplatz vor einem Gasthaus befanden, und beschädigte diese.