§ 14 BDG (Dienstunfähigkeit)
§ 38 Abs 2 BDG (Versetzung eines außergewöhnlich häufig dientsunfähigen Beamten, Frage der Dienstfähigkeit ist vorrangig in einem Verfahren nach § 14 zu klären)
§ 38 Abs 4 BDG (Versetzung an anderen Dienstort, Berücksichtigung ua der persönlichen Verhältnisse; gesundheitlich zumutbare Belastung durch mehrstündige Autobusfahrt)