§ 39 Abs 6 WehrG (vorzeitige Entlassung, Möglichkeit einer neuerlichen Einberufung, wenn Entlassungsgrund weggefallen ist; Verhältnis von Dienstunfähigkeit und Untauglichkeit)
§ 40 WehrG (vorzeitige Entlassung wegen Dienstunfähigkeit)
VwGH 15.12.1995, 95/11/0332