§ 15 WehrG 1990 (Wehrpflicht, Aufnahmebedingungen, österreichische Staatsbürgerschaft; Doppelstaatsbürgerschaft Schweiz/Österreich)
§ 17 Abs 4 WehrG 1990 (Wehrpflicht, Pflichten des Wehrpflichtigen, Meldepflicht betreffend Auslandsaufenthalt; Wehrpflichtiger mit überwiegendem Auslandsaufenthalt, kein Verbot der Erlassung eines Einberufungsbefehls)