§ 36a Abs 1 Z 2 WehrG 1990 idF BGBl 690/1992 (Befreiung vom Präsenzdienst, besonders rücksichtswürdige wirtschaftliche Interessen; Verletzung der Harmonisierungspflicht, keine; Unternehmer, kein Versuch der Vermittlung einer Arbeitskraft aus wirtschaftlichen Gründen)
VwGH 22.09.1995, 95/11/0126