§ 40 WehrG (Vorzeitige Entlassung wegen Dienstunfähigkeit; bewirkt keine vorübergehende Untauglichkeit)
VwGH 15.12.1995, 95/11/0174
Die Feststellung der vorübergehenden Dienstunfähigkeit nach § 40 WehrG bewirkt nicht die vorübergehende Untauglichkeit des Betreffenden; dazu bedarf es eines auf „Vorübergehend untaugl“ lautenden Beschl der StellungsKomm.