§ 2 LMG (Lebensmittel, Begriff)
§ 17 Abs 1 LMG (diätetische Lebensmittel; wahrheitsgemäße Angaben über den diätetischen Zweck sind keine nach § 9 Abs 1 verbotenen Bezeichnungen, schließen Lebensmitteleigenschaften nicht aus; Unterscheidbarkeit von Standardprodukten; „Knorr Goldkorn Haferkleie“)