Art 119a Abs 9 B-VG (Parteistellung und Vertretung der Gemeinde; aufsichtsbehördliches Verfahren; Beendigung der Funktion des Gemeinderates und des Bürgermeisters; Parteistellung des aufgelösten Gemeinderates; Beschwerdelegitimation und Parteistellung der Mitglieder des aufgelösten Gemeinderates)