§ 20 FrG (Unzulässigkeit des Aufenthaltsverbotes, Interessenabwägung; Berufliches Fortkommen, Beeinträchtigung, keine Bedachtnahme; Unterhaltspflichten, Wahrnehmung auch vom Ausland)
VwGH 24.01.1996, 95/21/0951
Auf die behauptete Beeinträchtigung des berufl Fortkommens ist im Rahmen der Interessenabwägung nach § 20 Abs 1 FrG nicht Bedacht zu nehmen (VwGH 21.09.1995, 93/18/0629). Einer Unterhaltsverpflichtung kann der Bf auch von einem anderen Land aus nachkommen (VwGH 23.02.1995, 95/18/0064).