§ 54 FrG (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat, Bedrohung gemäß § 37 Abs 1 oder 2; Glaubhaftmachung, keine; keine feststellbare Nationalität)
VwGH 15.12.1995, 95/21/0022
Da die bel Beh in dem den Bf betr B, der Gegenstand des vorgerichtl Verf 95/21/0027 war, die Nationalität des Bf zu Recht nicht feststellen konnte, ist dem A des Bf gem § 54 FrG auch im vorliegenden Fall der Boden entzogen.