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VwGH 22. 11. 1995, 95/21/0016 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1997/195ZfV 1997, 87

§ 18 Abs 1 FrG (Aufenthaltsverbot, Gefährlichkeitsprognose, Vorliegen des Tatbestandes nach § 18 Abs 2 Z 2, geringe Bedeutung infolge nachträglicher Erteilung von Aufenthaltsberechtigungen)

VwGH 22.11.1995, 95/21/0016

Wenn die bel Beh ausführt, die in § 18 Abs 1 FrG umschriebene Annahme sei allein schon aufgrund der Erfüllung des Tatbestandes der § 18 Abs 2 Z 2 FrG gerechtfertigt, ist zu entgegnen, dass die Bestrafung wegen Übertretung des FrPolG wegen eines unerlaubten Aufenthaltes in der Dauer von 15 Tagen im Anschluss an einen Sichtvermerk erfolgte. In der Folge wurden dem Bf Aufenthaltsberechtigungen für einen mehr als zweijährigen Zeitraum erteilt. Diese Umstände relativieren das Gewicht dieser rk Bestrafung derart, dass ihr keine entscheidende Bedeutung mehr zukommt. Gleiches gilt auch für die rk Bestrafung wegen Übertretung des MeldeG. Das dieser Bestrafung zugrundeliegende verpönte Verhalten liegt fast vier Jahre zurück. Die gem § 18 Abs 1 FrG zu stellende Gefährlichkeitsprognose kann daher nicht auf diese beiden rk Bestrafungen gestützt werden.

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