§ 20 Abs 1 FrG (Unzulässigkeit eines Aufenthaltsverbotes, Interessenabwägung, ua Integration des Fremden und familiäre Bindungen, Bindung eines Volljährigen zu Onkel und Tante ohne gemeinsamen Haushalt, nicht vom Schutzumfang umfasst)
VwGH 07.09.1995, 95/18/1197