§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Versagung, nicht gesicherter Unterhalt oder Nichtvorhandensein einer ortsüblichen Unterkunft; bei Eingriff in Art 8 MRK durch Untersagung der Bewilligung ist Notwendigkeit der Versagung aus Gründen des Art 8 Abs 2 MRK erforderlich)
Art 8 MRK (Achtung ua des Privat- und Familienlebens, Eingriff nur aus bestimmten öffentlichen Interessen und wenn gesetzlich vorgesehen)