§ 9 Abs 3 AufG (Erreichen der mit Verordnung festgesetzten Höchstzahl; Änderung der Verordnung während laufendem Berufungsverfahren, Pflicht der Berufungsbehörde zur Entscheidung über Aufenthaltsbewilligung)
§ 66 Abs 4 AVG (Berufung, Entscheidungsbefugnis der Berufungsbehörde, „Sache“, keine bloße „ersatzlose Behebung“ des erstinstanzlichen Bescheides, Entscheidung über Parteienantrag)