§ 36 Abs 1 Z 1 FrG (Abschiebung von Fremden, Notwendigkeit der Überwachung der Ausreise aus Gründen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit; Verhinderung von Schwarzarbeit)
§ 41 Abs 1 FrG (Schubhaft, Notwendigkeit, um Abschreibung zu sichern)