§ 48 Abs 4 Z 3 FrG (Schubhaft; Fehlen erforderlicher Bewilligungen für die Einreise in anderen Staat; abschlägige Antwort der entsprechenden Botschaft)
§ 54 FrG (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat keine Vorfrage im Verfahren über Fortdauer der Schubhaft)