§ 14 Abs 3 Tir Gemeinde-PVG (Beschränkungsverbot; Anordnung des Dienstgebers, die Ausübung der Personalvertreterfunktion unmöglich macht)
§ 18 Abs 1 Tir Gemeinde-PVG (Benachteiligungsverbot; Schutzrechte auch bei Ruhen der Mitgliedschaft zur Personalvertretung; objektiver Nachteil für Personalvertreter, subjektive Maßregelungsabsicht des Dienstgebers)