§ 40 Abs 2 Z 1 BDG (qualifizierte Verwendungsänderung, Laufbahnverschlechterung; subjektive Erwartung des Beamten nicht maßgeblich)
§ 40 Abs 2 Z 2 BDG (qualifizierte Verwendungsänderung, nicht mindestens gleichwertige Verwendung; nicht formelle hierarchische Stellung, sondern tatsächliche Verwendung maßgeblich, Wegfall von Leitungsfunktionen, Einstellung der Leiterzulage)