§ 14 Abs 3 BDG (Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; bleibende Unfähigkeit, Begriff, auch Pflichtverletzung kann Anlass für amtswegige Pensionierung bieten, dienstliche Aufgaben, Begriff, massive Beeinträchtigungen der zwischenmenschlichen Beziehungen, Unmöglichkeit, Leitungsermächtigung des Vorgesetzten zur Geltung zu bringen, aufrechte Leistungsfeststellung hindert Ruhestandsversetzungsverfahren nicht, hier Erkrankung des Beamten an paranoia querulans)