§ 12 Abs 3 GehG (Vorrückungsstichtag, Ermittlung, Vortätigkeit; Begriff, langdauernde Vortätigkeit, wesentliche Auswirkungen können zeitlich begrenzt sein, Ausschreibungstext für Planstelle kommt bei Beurteilung nur begrenzte Bedeutung zu, kurzfristige Vorverwendung auf vergleichbarem Arbeitsplatz schließt besondere Bedeutung einschlägiger langjähriger Vortätigkeiten zu Dritten nicht aus)
VwGH 20.12.1995, 91/12/0010