§ 38 Abs 3 Z 1 BDG 1979 (Versetzung, wichtiges dienstliches Interesse, Auflassung des innegehabten Arbeitsplatzes)
BerK 15.05.1996, GZ 54/7-BK/96
Mit der Auflassung des vom BW innegehabten Arbeitsplatzes ist der Tatbestand des § 38 Abs 3 Z 1 BDG für eine amtswegige Versetzung des BW erfüllt.