§ 40 Abs 2 BDG 1979 (qualifizierte Verwendungsänderung, Gleichwertigkeit der Verwendung)
BerK 25.04.1996, GZ 49/6-BK/96
Da der BW noch nicht in den Dienst als Berufsmilitärperson der VGr M BO 2 übergeleitet wurde, kann die Beurteilung der Frage der Gleichwertigkeit (noch) nicht von der gem § 40 Abs 3 BDG relevanten Zuordnung zu einer Funktionsgruppe ausgegangen werden. Daher muss die Beurteilung dieser Frage auf der Grundlage des § 40 Abs 2 Z 1 BDG ausgehend von der bish Rsp des VwGH zu dieser Bestimmung erfolgen.